1. Geltungsbereich

Die Firma DaRo Montage UG schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

a) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine selbstständige oder gewerbliche berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

b) Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

c) Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Angebote

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und gelten für die Dauer von 6 Wochen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart. Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der DaRo Montage UG , für Teilleistungen und Teillieferungen kann eine gesonderte Abrechnung vereinbart werden. Die Firma DaRo Montage UG behält sich vor, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.

3. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung / Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung . Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers können wir Vorauszahlungen verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung / Einstellung der Arbeit berechtigt. Die dadurch entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend machen. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Firma DaRo Montage UG berechtigt, Verzugszinsen nach gesetzlicher Vorgabe zu berechnen.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum der DaRo Montage UG . Bei einer Weiterveräußerung der Ware ist die DaRo Montage UG zu informieren und im Vorfeld zu fragen, damit die Rechte zur Nutzung der Ware freigegeben werden können.

5. Leistungserbringung / Lieferzeit

Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Betriebsstörungen oder sonstige Umstände, welche die Lieferung oder Leistungserbringung erschweren, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder ihn bis nach Aufhebung des Hindernisses zu verlängern.